Vertragsbedingungen

Abonnement, Abo-Verlängerung

Das Jahres-Abonnement kostet Fr. 490.- inkl. Mwst. (Halbjahres-Abonnement kostet Fr. 285.- inkl. Mwst.) Der Betrag ist bar bei Unterzeichnung der vorliegenden Abo-Vertrags zu bezahlen.

Wird das Abo nicht verlängert, löst sich der Vertrag auf sein Ende automatisch auf. Alle Kundendaten werden ca. einen Monat nach Vertragsende aus dem System gelöscht.

Da im fitness-schneeberger die Anzahl der Abos limitiert sind, ist diese Verlängerungsfrist notwendig, damit die Personen auf der Warteliste frühzeitig über die frei werdenden Plätze informiert werden können.

Für einem neuen oder verlängerten Abo-Vertrag gelten die jeweils aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preise. Änderungen der Vertragsbedingungen werden dem/der Abo-Inhaber(in) frühzeitig in geeigneter Form mitgeteilt.

Leistungen

Die Einrichtungen von Fitnes-Schneeberger.ch stehen allen Personen ab 16 Jahren während der Gültigkeitsdauer des Abos uneingeschränkt während der Betriebszeiten zur Verfügung.

Das Abo ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Ein Verstoss hat den sofortigen Entzug des Abos und eine Anzeige zur Folge. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Abo-Betrags.

Haftpflicht

Für sämtliche Schäden an Geräten und Einrichtungen, die absichtlich oder fahrlässig, insbesondere auch durch unsachgemässe Benützung verursacht werden haftet der/die Abo-Inhaber(in) gegenüber dem fitness-schneeberger.

Sicherheit und Risiken

Der/die Abo-Inhaber(in) ist sich bewusst, dass das benützen aller Einrichtungen von Fitness-Schneeberger auf eigenes Risiko erfolgt.

Für Schäden, welche sich aus Verletzungen, Unfällen und Krankheiten anlässlich der Benützung der Anlagen und Geräte zuzieht, besteht seitens fitness-schneeberger und dessen Personal keine Haftungspflicht.

Visuelle Kontrolle

Das fitness-schneeberger benützt ein Foto von der/die Abo-Inhaber(in) zur visuellen Kontrolle.

Bei Nichterneuerung des Abos wird das Foto gelöscht.

Der/die Vertrags-Inhaber(in) ist damit einverstanden.

Die fitness-schneeberger Ordnung

Der/die Abo-Inhaber(in) akzeptiert die fitness-schneeberger Ordnung:

Zeitliche Unterbrechung

Das Nichtbenützen der Einrichtungen von fitness-schneeberger berechtigt nicht zur Reduktion oder Rückforderung der Abogebühr (gem. OR).

Bei einem Unterbruch der länger als 1 Monat dauert und durch ein Arztzeugnis begründet wird, verlängert das fitness-schneeberger das Abo um die bestätigte Zeit.

Ein Vertragsrücktritt und entsprechende Rückerstattungen können nur in Härtefällen wie länger dauernder Krankheit oder Unfall in Anspruch genommen werden. Der Abo-Vertrag muss zusammen mit dem notwendigen Arztzeugnis/Zirkular eingereicht werden. Bis zum 6. Monat hat das Mitglied Anspruch auf Rückerstattung eines Teils des effektiv bezahlten Abo-Beitrags, danach gilt die Mitgliedschaft als abgeschrieben.

Im 1. Monat: Rückerstattung = 50 % der Jahres-Abogebühr
Im 2. Monat: Rückerstattung = 40 % der Jahres-Abogebühr
Im 3. Monat: Rückerstattung = 30 % der Jahres-Abogebühr
Im 4. Monat: Rückerstattung = 25 % der Jahres-Abogebühr
Im 5. Monat: Rückerstattung = 15 % der Jahres-Abogebühr
Im 6. Monat: Rückerstattung = 10 % der Jahres-Abogebühr
Ab 7. Monat: gibt keine Rückerstattung mehr

Die Kosten für einen administrativen Aufwand betragen Fr. 30.- pro Vorfall.

Einschreibegebühr

Die Einschreibegebühr von Fr. 10.- wird für den administrativen Aufwand der Personalien Registrierung verlangt.

Bei einer Abo-Verlängerung bis und mit dem 14 Tag nach Ablaufzeit entfällt sie dann.

Bei einer Abo-Verlängerung einen Monat nach der Ablaufzeit wird wegen des erneuten administrativen Aufwands der Personalien Registrierung die Gebühr erneut verlangt.

Badge-Chip

Der abgegebene Badge (Legic-Chip) gilt als persönlicher nicht übertragbarer Ausweis und dient der Zutrittsberechtigung ins fitness-schneeberger.

Die Depotgebühr vom Badge beträgt Fr. 25.-.

Das Depot wird bei Rückgabe des Badges bei Abo-Ablauf zurückerstattet. Bei Verlust, Defekt oder Diebstahl des Badges, verfällt das Depot.